Telefon-Hotline:

0221-478-88759

(Di. + Do. 9:00 bis 12:00 Uhr)

Fax: 0221-478-86738

info@hoerscreening-nordrhein.de

Welches Ergebnis bringt das Hörscreening?

WELCHE ERGEBNISSE GIBT ES?

 Das Hörtestgerät gibt seine Ergebnisse in Form der Aussage „PASS“ für unauffällig oder „REFER“ für kontrollbedürftig aus. Wenn "PASS" auf dem Bildschirm des Hörtest-Gerätes erscheint, ist alles in Ordnung. Wenn "REFER" erscheint, besteht die Notwendigkeit einer Kontrolle innerhalb der nächsten Tage in Ihrer Geburtsklinik. 

 

WAS IST NACH EINEM WIEDERHOLTEN "REFER" ZU TUN?

Zeigt das Gerät auch bei der Nachuntersuchung ein „REFER“, so heißt dies nicht, dass Ihr Kind schwerhörig ist. 

 

Wir empfehlen in diesem Fall aber dringend eine Bestätigungsuntersuchung innerhalb von vier Wochen nach der Entlassung aus der Geburtsklinik bei einer qualifizierten Nachuntersuchungsstelle.

 

Dazu geben wir Ihnen vor dem Verlassen der Geburtsklinik ein Informationsblatt, aus dem Sie die Anschriften qualifizierter Stellen in Ihrer Nähe ersehen können. Diese führen weitergehende Untersuchungen durch, die Ihnen Sicherheit über das Hörvermögen Ihres Kindes geben können, und kann die vielleicht notwendigen Behandlungen sofort einleiten.