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Wie wird das Hörscreening durchgeführt?

Das Hörvermögen eines Neugeborenen kann mit zwei Verfahren überprüft werden:

OTOAKUSTISCHE EMSSIONEN (OAE)

 

Beim erste Messverfahren, der Ableitung von Otoakustischen Emissionen (OAE), wird dem Ohr ein Sondenton angeboten. 

Ein gesundes Ohr registriert diesen Ton und sendet als Antwort einen zweiten Ton. Ist dieser Ton vorhanden, funktionieren Mittelohr und Hörschnecke.

AUTOMATISIERTE HIRNSTAMMAUDIOMETRIE (AABR)

Auch beim zweiten Messerfahren, der automatisierten Hirnstammaudiometrie (AABR), wird ein Sondenton angeboten. Über drei zuvor auf die Stirn, den Nacken und den Wangenknochen aufgeklebte Elektroden wird die Reaktion des Gehirns auf den Sondenton gemessen. 

Ist diese Reaktion messbar, sind Mittelohr, Hörschnecke, Hörnerv und unterer Teil der Hörbahn funktionsfähig.

IST DIE UNTERSUCHUNG BELASTEND?

Beim Hörscreening wird für Ihr Kind in der Regel zunächst die erste Messmethode eingesetzt. Nur wenn das Ergebnis kontrollbedürftig ist oder bei Kindern, die einer Risikogruppe angehören, wird die zweite Messmethode benutzt. Die Untersuchung ist am einfachsten durchzuführen, wenn das Baby getrunken hat und schläft. Sie dauert wenige Minuten und ist für Ihr Baby völlig schmerzlos und in keiner Weise belastend.